


Die wichtigsten Regelungen
* Man fährt rechts
* Während der Fahrt besteht Anschnallpflicht
* Das ganze Jahr über muss man tagsüber mit Abblendlicht fahren
* Kinder (kleiner als 150 cm, leichter als 36 kg) dürfen nur in Kindersitzen mitgenommen werden (gilt für alle Arten von Verkehrswegen).
* Für Fahrradfahrer unter 18 Jahren besteht Helmpflicht
Geschwindigkeitsbeschränkungen
In der Tschechischen Republik unterscheidet man zwischen drei Geschwindigkeitszonen (im Ort, außerhalb des Orts und auf Autobahnen). Hier gelten (wenn nicht anders angegeben) folgende Höchstgeschwindigkeiten:
* Autobahn: 130 km/h
* im Ort: 50 km/h
* außerhalb des Orts: 90 km/h
Die Strafgebühren bei geringer Geschwindigkeitsüberschreitung (bis 20 km/h über der zugelassenen Geschwindigkeit im Ort und 30 km/h außerhalb des Orts) betragen zwischen 500 CZK bis 2 000 CZK (20-70 €).
Alkohol und Drogen
In der Tschechischen Republik besteht für Autofahrer absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Wenn dem Fahrer einer dieser Stoffe im Blut nachgewiesen werden kann, drohen ihm Freiheitsentzug von bis zu 3 Jahren sowie eine Geldstrafe in Höhe von 25-50 000 CZK (900-1800 €). Eine Geldstrafe in derselben Höhe gilt bei Verweigerung der Atem- oder Blutprobe.
Telefonieren während der Fahrt
In Tschechien ist es nicht zugelassen, während der Fahrt ein Handy in der Hand zu haben oder es mit der Schulter festzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Regelung wird in Form einer Geldbuße bestraft (50-90 €). Telefonieren im Auto ist nur mit einer Freisprechanlage möglich.
Fußgänger
Fußgänger haben in der Tschechischen Republik an Fußgängerübergängen absoluten Vorrang. Die Fahrer sind verpflichtet, anzuhalten und diese die Straße überqueren zu lassen.
Altersgrenzen für Autofahrer in der Tschechischen Republik
* Lenken eines Kraftrads mit bis zu 50 - cm3: 15 Jahre
* Mitnehmen von Personen auf dem Beifahrersitz: ab 15 Jahren und einer Größe von 150 cm
* Lenken eines PKW: ab 18 Jahren
Preise der Kraftstoffe in der Tschechischen Republik
Durchschnittspreise in Kronen = 27,80 CZK - 31,10 CZK
Unfälle
Wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind und der Schaden einen Betrag von 50 000 CZK (1800 €) übersteigt, oder jemand verletzt wurde, sind Sie verpflichtet, die Polizei zu rufen (Rufnummer 158), die ein Protokoll zu dem Vorfall schreiben wird. Die Unfälle sind zudem mit den jeweiligen Versicherungen zu klären. In anderen Fällen kann bei Übereinkunft mit den anderen Unfallbeteiligten ein Vergleich geschaffen werden.
Notfall-Service
Versicherungen bieten europaweit einen kostenlosen Notfall-Service, dessen Nummer Sie der Police entnehmen können. Daher ist dringend zu empfehlen, sich an den Notfall-Service jener Versicherung zu wenden, bei welcher der Unfallwagen versichert ist.
Source: www.visitczechia.com