


Versicherung für EU-Bürger
Ab Mitte 2004 werden Versicherungsnehmer der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, die vorübergehend in einen anderen EU-Mitgliedsstaat reisen, mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte ausgestattet. Alle Dienstleister im Bereich Gesundheitspflege müssen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz Patienten mit Europäischer Krankenversicherungskarte medizinisch versorgen.
Versicherung für Nicht-EU-Bürger
Nicht-EU-Bürger sollten noch vor der Abreise in ihrem Land eine Reisekrankenversicherung abschließen. Wenn Sie nicht versichert sein sollten, werden Sie ärztliche Leistungen in bar bezahlen müssen.
Reisekrankenversicherung
Auch EU-Bürger können eine Reisekrankenversicherung abschließen (übernimmt z. B. die Transportkosten ins Heimatland). Bei längeren touristischen Aufenthalten kann man sich z. B. bei der Všeobecná zdravotní pojišťovna (www.vzp.cz) versichern lassen.
Source: www.visitczechia.com